Nach § 32 b WRG 1959 idgF bedarf jede Einleitung von Abwasser in eine wasserrechtlich bewilligte Kanalisation der Zustimmung des Kanalisationsunternehmens.
Werden Abwässer in die Anlagen des Kanalisationsunternehmens eingeleitet, die mehr als geringfügig von der Qualität des häuslichen Abwassers abweichen, so ist die Indirekteinleiterverordnung (BGBl. 222/1998) zu beachten.
Nach diesen gesetzlichen Vorgaben ist jeder Kanalanschluss (Neuerstellung und Bestände) vom Wasserverband Ossiacher See durch einen Entsorgungsvertrag zu genehmigen.
Der Anschlusswerber hat daher entsprechende Unterlagen, welche eine Beurteilung der Abwassereinleitung in technischer als auch in qualitativer und quantitativer Hinsicht ermöglichen, beim Wasserverband Ossiacher See, Rabensdorf 45, 9560 Feldkirchen einzureichen. Auf Grundlage dieser „Abwassertechnischen Unterlagen“ wird dann eine privatrechtliche Vereinbarung in Form eines Abwasserentsorgungsvertrages zwischen dem Indirekteinleiter und dem WVO geschlossen.
Dieser Abwasserentsorgungsvertrag mit dem WVO ersetzt nicht Genehmigungen und Verfahren die nach anderen gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind.
Ansprechpartner:
Herr Ing. Thomas Gradischnig
Tel.: + 43 4276 2260
E-Mail: gradischnig@wvo.at
gemäß § 3 Z 1 IEV 1998 i.d.g.F. für die Einleitung in die Verbandskläranlage des
Wasserverbandes Ossiacher See. Abwasserreinigungsanlage mit einem wasserrechtlich
bewilligten Bemessungswert von 50.000 EW60 Bescheid vom 09.12.2003 - Zahl: 8-KA-2121R98/5-2003
zur Beschreibung einer betrieblichen Abwassereinleitung für Betreiber von
Gastronomiebetrieben mit Schwimm- bzw. Hallenbad.
Auflistung diverser Labors für die Untersuchung von Mineralöl- und Fettabscheider.
Österreichischer Wasser- und Abfallwirtschaftsverband (ÖWAV) www.oewav.at
ÖWAV Umweltmerkblatt für metalverarbeitende Betriebe
ÖWAV Merkblatt Ableitung von privaten Hallen- und Freischwimmbecken
ÖWAV Umweltmerkblatt für Gastonomie- und Beherberungsbetriebe
ÖWAV Umweltmerkblatt für Wasserwirtschaft und Gewässerschutz auf Baustellen
ÖWAV Umweltmerkblatt für Malerbetriebe
ÖWAV Umweltmerkblatt für Sägewerke
ÖWAV Umweltmerkblatt für kleine Schlachtbetriebe und Fleischer
ÖWAV Umweltmerkblatt für holzbearbeitende Betriebe
ÖWAV Umweltmerkblatt für Tankstellen
ÖWAV Umweltmerkblatt für LKW- Waschplätze
ÖWAV Umweltmerkblatt für kleine Molkereien und Käsereien
ÖWAV Umweltmerkblatt für KFZ- Werkstätten
ÖWAV Umweltmerkblatt für KFZ- Freiwaschplätze und Waschanlagen
ÖWAV Umweltmerkblatt für Frächter
Wasserverband Ossiacher See
Rabensdorf 45
9560 Feldkirchen i.K.
Tel.: + 43 4276 2260
FAX: + 43 4276 2260 16
E-Mail: verwaltung@wvo.at
Öffnungszeiten:
Mo bis Do 7:30 - 12:30 und 13:30 - 16:30
Fr 7:30 - 13:00
24-Stunden Störungsdienst-Bereitschaft
Außerhalb der Öffnungszeiten steht für Kanalverstopfungen, Störungsbehebungen, bei Pumpstationen und dergleichen, der Bereitschaftsdienst des Verbandes zur Verfügung:
Tel.: +43 4276 2260
Tel.: +43 676 84186711 (Dienst 1)
Tel.: +43 676 84186712 (Dienst 2)