Geruchsprobleme

Beim Fließvorgang in einem Freispiegelkanal ist das abgeleitete Abwasser bei ausreichenden Gefälleverhältnissen in der Regel soweit durch Sauerstoff versorgt, dass es zu keinen anaeroben Vorgängen im Kanal kommt und dadurch keine Probleme durch Geruchsbildung und Korrosion durch Schadgase entstehen können. Werden hingegen zwischen den Freispiegelkanälen Pumpwerke mit Druckleitungen eingefügt, so ergeben sich grundsätzlich andere Verhältnisse. In den Druckleitungen, die ja zum Großteil der Zeit vollständig gefüllt sind und in denen auch außerhalb des Pumpbetriebes eine Füllung mit Abwasser gegeben ist, kommt es zu einer Ausbildung eines biologischen Films an den Rohrwandungen, der sogenannten „Sielhaut“. 

Wegen der ausbleibenden Belüftung in den Druckrohrleitungen ist der allenfalls im Abwasser gelöste Sauerstoff sehr rasch verbraucht und es stellen sich in der Druckrohrleitung anaerobe Bedingungen ein, die neben der Bildung von Säuren aus den organischen Inhaltsstoffen des Abwassers auch sehr rasch zur Bildung von Schwefelwasserstoff führen. Beide Prozesse führen zu einer Geruchsbelastung des  Abwassers beim  Übergang von der Druckrohrleitung in den Freispiegelkanal.

Auch fetthaltige Abwässer aus Haushalten, Gaststätten, Hotels, diversen Küchenbetrieben sowie Lebensmittelerzeugern wie Metzgereien können im Kanal ebenfalls zu Geruchsbelästigung führen. Fette lagern sich an den Innenwänden der Kanalrohre ab und bilden eine Sielhaut, unter der sich ein anaerobes (sauerstofffreies) Klima entwickelt. Darin produzieren anaerobe Bakterien Schwefelwasserstoff (H2S), welches an turbulenten Stellen ausgasen kann.

Was Sie dagegen tun können:

In den Gebäuden muss eine ausreichend dimensionierte Entlüftungsleitung über Dach vorhanden sein. Die Entlüftungsleitung über Dach sollte bei einem Einfamilienhaus mindestens in der Dimension DN100 ausgeführt sein.

Bodenabläufe, Toiletten, Duschen, Waschbecken, Badewannen, Waschmaschinen, Boiler udgl. müssen über einen Geruchsverschluss (Siphon), in dem eine ständige Wasservorlage vorhanden ist, abfließen. Der Austritt von Gasen aus der Kanalisation ins Gebäude wird dadurch verhindert. In Gebäuden, welche nicht permanent bewohnt sind, ist zu kontrollieren, ob die Wasservorlage im Siphon zwischenzeitlich ausgetrocknet ist. Betroffen sind sehr oft Bodenabläufe und Kondensatabläufe z.B. von Boilern, welche kaum in Betrieb sind und deren Wasservorlage im Geruchsverschluss somit teilweise oder ganz ausgetrocknet ist.

Nicht ordnungsgemäße entsorgte gebrauchte Speiseöle und Speisefette landen oft im Abwasser und führen somit zu Geruchsproblemen und in weiterer Folge zu Verstopfungen in der Kanalisation und belasten die Kläranlage. Altspeiseöle- und Fette sind Rohstoffe für die chemische Industrie sowie für die Schmierseifen- und Reinigungsmittelproduktion. Neue Technologien ermöglichen die Umesterung zu Altfettmethylester, der als hochwertiger Treibstoff ("Biodiesel") für Dieselmotoren mit beachtlichen Umweltvorteilen (weniger Rußemissionen, kein Schwefeldioxid, biologisch abbaubar) gerade in sensiblen Bereichen wie Städte, Wasserschutz- und Schongebiete, Schottergruben eingesetzt werden kann.

Die Entsorgung der Altspeiseöle und Fette bei entsprechenden Sammeleinrichtungen für die Wiederverwertung stellt neben der Entlastung der Kläranlage einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz bei. Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind bei Gastronomiebetrieben, Großküchen, Metzgereien, Schlachthöfen, Molkereien udgl. neben der ordnungsgemäßen Entsorgung von gebrauchten Speiseölen und Speisefetten eine entsprechend dimensionierte Fettabscheideanlage erforderlich (Indirekteinleiterverordnung).

Störungsdienst

24-Stunden Störungsdienst-Bereitschaft

Außerhalb der oben angeführten Öffnungszeiten steht für Kanalverstopfungen, beschädigte Schachtabdeckungen und Störungsbehebungen bei Pumpstationen der Bereitschaftsdienst des Verbandes jederzeit zur Verfügung:

Kontakt

Wasserverband Ossiacher See
Rabensdorf 45
9560 Feldkirchen i.K.

Tel.:  + 43 4276 2260
FAX: + 43 4276 2260 16
E-Mail: verwaltung@wvo.at

Öffnungszeiten:
Mo bis Do 7:30 - 12:30 und 13:30 - 16:30
Fr 7:30 - 13:00