Die Baukosten für die Errichtung der Kanalisationsanlagen werden finanziert durch:
Die Anschlussgebühren werden von den Mitgliedsgemeinden entsprechend dem Kärntner Gemeindekanalisationsgesetz (K-GKG 1999) vorgeschrieben. Sie betragen je 100 m² Wohnnutzfläche brutto € 2.543,55 (inkl. 10% USt); je Objekt wird mindestens eine Bewertungseinheit (BWE) vorgeschrieben. Für Gewerbebetriebe ist die Berechnung der Bewertungseinheiten nach dem Kärntner Gemeindekanalisationsgesetz geregelt.
Ermittlung der Bewertungseinheiten gemäß dem Kärntner Gemeindekanalisationsgesetz: Bewertungseinheiten.pdf
Benützungsgebühren
Die Benützungsgebühren werden von den Mitgliedsgemeinden auf Basis des Wasserverbrauches vorgeschrieben.
Der Abwasserpreis, welcher vom WVO gegenüber seinen Mitgliedsgemeinden verrechnet wird, beträgt:
Brutto 2,88 €/m³ (inkl. 10% USt). Für Wasserverbräuche unterhalb von 60 m³ pro Objekt wird eine Mindestgebühr in Form einer Mindestabnahmemenge von 60 m³ pro Objekt und Jahr vom Verband an die Mitgliedsgemeinden verrechnet.
Beispiel 1:
Einfamilienhaus, 130 m², 4 Bewohner, 160 m³ Wasserverbrauch pro Jahr
Beispiel 2:
Einfamilienhaus, 130 m² mit angebautem Carport (2 Stellplätze), 4 Bewohner, 160 m³ Wasserverbrauch pro Jahr
Beispiel 3:
Ferienhaus, 80 m², Verbrauch: 20 m³/a
Wasserverband Ossiacher See
Rabensdorf 45
9560 Feldkirchen i.K.
Tel.: + 43 4276 2260
FAX: + 43 4276 2260 16
E-Mail: verwaltung@wvo.at
Öffnungszeiten:
Mo bis Do 7:30 - 12:30 und 13:30 - 16:30
Fr 7:30 - 13:00
24-Stunden Störungsdienst-Bereitschaft
Außerhalb der Öffnungszeiten steht für Kanalverstopfungen, Störungsbehebungen, bei Pumpstationen und dergleichen, der Bereitschaftsdienst des Verbandes zur Verfügung:
Tel.: +43 4276 2260
Tel.: +43 676 84186711 (Dienst 1)
Tel.: +43 676 84186712 (Dienst 2)