Finanzierung

Die Baukosten für die Errichtung der Kanalisationsanlagen werden finanziert durch:

  • Anschlussgebühren.
  • Landesdarlehen (Förderung des Landes Kärnten).
  • Fremdmittel (gefördert durch die Republik Österreich mittels Annuitätenzuschüsse).

Die Anschlussgebühren werden von den Mitgliedsgemeinden entsprechend dem Kärntner Gemeindekanalisationsgesetz (K-GKG 1999) vorgeschrieben. Sie betragen je 100 m² Wohnnutzfläche brutto  €  2.543,55 (inkl. 10% USt);  je Objekt wird mindestens eine Bewertungseinheit (BWE) vorgeschrieben. Für Gewerbebetriebe ist die Berechnung der Bewertungseinheiten nach dem Kärntner Gemeindekanalisationsgesetz geregelt.

Ermittlung der Bewertungseinheiten gemäß dem Kärntner Gemeindekanalisationsgesetz: Bewertungseinheiten.pdf

Benützungsgebühren

Die Benützungsgebühren werden von den Mitgliedsgemeinden auf Basis des Wasserverbrauches vorgeschrieben. 

Der Abwasserpreis, welcher vom WVO gegenüber seinen Mitgliedsgemeinden verrechnet wird, beträgt: 

Brutto 2,88  €/m³ (inkl. 10% USt). Für Wasserverbräuche unterhalb von 60 m³ pro Objekt wird eine Mindestgebühr in Form einer Mindestabnahmemenge von 60 m³ pro Objekt und Jahr vom Verband an die Mitgliedsgemeinden verrechnet.

Beispiel 1:

Einfamilienhaus, 130 m², 4 Bewohner, 160 m³ Wasserverbrauch pro Jahr

  • Anschlussgebühr: 1,3 BWE  *  2.543,55  €/BWE  =  3.306,62  €
  • Jährliche Kosten: 160 m³/a  *  2,88  €/m³  =  460  €/Jahr

Beispiel 2:

Einfamilienhaus, 130 m² mit angebautem Carport (2 Stellplätze), 4 Bewohner, 160 m³ Wasserverbrauch pro Jahr

  • Anschlussgebühr Wohnhaus: 1,3 BWE  *  2.543,55  €/BWE  =  3.306,62  €
    Anschlussgebühr Carport: 2 * 0,035 = 0,07 BWE *  2.543,55  €/BWE  =  178,05  €
    Summe Anschlussgebühr: 3.306,62 € + 178,05 € = 3.484,67 €
  • Jährliche Kosten: 160 m³/a  *  2,88  €/m³  =  460  €/Jahr

Beispiel 3:

Ferienhaus, 80 m², Verbrauch:      20 m³/a

  • Anschlussgebühr für 0,8 BWE: Es wird mindestens 1 BWE vorgeschrieben:  2.543,55 €
  • Benützungsgebühr für 20 m³/a: Es wird eine Mindestabnahmemenge von  60 m³ pro Objekt  verrechnet.
    60 m³/a  *  2,88  €/m³  =  172,80  €/Jahr
 
Kontakt

Wasserverband Ossiacher See
Rabensdorf 45
9560 Feldkirchen i.K.

Tel.:  + 43 4276 2260
FAX: + 43 4276 2260 16
E-Mail: verwaltung@wvo.at

Ansprechpartner

Anfahrtsplan

Öffnungszeiten:
Mo bis Do 7:30 - 12:30 und 13:30 - 16:30
Fr 7:30 - 13:00

Störungsdienst

24-Stunden Störungsdienst-Bereitschaft

Außerhalb der Öffnungszeiten steht für Kanalverstopfungen, Störungsbehebungen, bei Pumpstationen und dergleichen, der Bereitschaftsdienst des Verbandes zur Verfügung:

Tel.: +43 4276 2260

Tel.: +43 676 84186711 (Dienst 1)

Tel.: +43 676 84186712 (Dienst 2)